Solabiol Buchsbaumzünslerfrei 50 ml


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Artikelnummer: 5665001260017920 Kategorie:

Beschreibung

Bio-Schädlingsfrei Neem Zugelassen im ökologischen Landbau Spezial-Spritzmittel gegen den Schrecken der Gärten – den Buchsbaumzünsler. Der natürliche Wirkstoff stoppt schnell den Fraß der Raupe und verhindert dessen Weiterentwicklung zum Falter. Eine mehrfache Anwendung im Jahr ist zugelassen, so können auch mehrere Generationen in der Saison bekämpft werden. Solabiol Buchsbaumzünslerfrei wirkt auch gegen saugende Schädlinge und andere beißende Schädlinge (einschließlich Kartoffelkäfer) an Zierpflanzen, frischen Kräutern, Kartoffeln (Kartoffelkäfer) und Gemüse. Aufgrund eigener Erfahrung werden Spinnmilben in den festgesetzten Anwendungsgebieten miterfasst. Gegen Trauermücken-Larven (Gießanwendung) im Gewächshaus zugelassen. Fraßstopp bereits nach kurzer Zeit Mehrfache Anwendung in der Saison zugelassen Für den ökologischen Landbau zugelassen Wirkstoff: 10,6 g/l Azadirachtin A (entspricht 40 g/l natürlicher Neem-Kern-Extrakt) Bio-Schädlingsfrei Neem ist ein Insektizd mit dem Wirkstoff des Neem-Baumes gegen saugende- und beißende Schädlinge an Zierpflanzen, frischen Kräutern, Kartoffeln und Gemüse. Aufgrund eigener Erfahrung werden Spinnmilben in den festgesetzten Anwendungsgebieten mit erfasst. Bio-Schädlingsfrei Neem ist für den ökologischen Landbau zugelassen. Bio-Schädlingsfrei Neem ist für nicht-berufliche Anwender zugelassen. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen. Einzigartiger Wirkmechanismus: Fraß- und Saugstopp nach kurzer Zeit Lang anhaltende Wirkung: bis zu 3 Wochen Zuverlässig: Insekten und Minierlarven werden auch ohne direktes Ansprühen sicher erfasst Umweltbewusst: Produkt aus nachwachsenden Rohstoffen Zulassungsnummer: 024436-75 Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig. PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Informieren Sie sich bitte über Gefahren und Lager- sowie Transportvorschriften im Sicherheitsdatenblatt zu diesem Produkt. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.